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Versicherung

Nachfolgend Informationen des Versicherers:

Während Ihres Studiums an der Uni/FH/TH haften Sie für von Ihnen verursachte Schäden am Eigentum der Uni/FH/TH oder des Ausbildungsbetriebes, in dem Sie tätig werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe.

Beispiele:

Sie bedienen eine Maschine falsch, was einen Schaden an der Maschine selbst zur Folge hat. Weiter fallen Produktionsausfallkosten an.

Sie entleihen von der Uni/FH/TH für Ihre Studienzwecke Geräte und beschädigen diese während des Transportes bzw. während der Tätigkeit an oder mit diesen Geräten.

Die Privathaftpflichtversicherung bietet (meist) keinen Versicherungsschutz für Schäden an fremdem Eigentum, welches von Ihnen geliehen wurde oder an dem Sie während Ihres Studiums in irgendeiner Weise tätig werden.

Daher haben wir für Sie als:

  • Student/in (der Uni/FH/TH) in den theoretischen und praktischen Studiensemestern
  • Doktorand/in, Diplomand/in oder Stipendiat/ineine Absicherungsmöglichkeit geschaffen, die Sie gegen die materiellen Folgen, sowohl aus Schadenersatzansprüchen Dritter, als auch aus Regressforderungen der Uni/FH/TH in gewissem Umfang schützt.

1. Schutz durch das MLP Haftpflicht-Konzept für Studenten

Die Studentische Haftpflichtversicherung versichert Sie gegen Haftpflichtansprüche, die an Sie gerichtet werden wegen Schäden, die Sie verursachen in Ihrer Eigenschaft als Student/Diplomand/Doktorand/Stipendiat an einer Hochschule, Fachhochschule, einem wissenschaftlichen Institut oder Forschungsanstalt und während der fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb – aus den Gefahren des Studiums an diesen Einrichtungen.So deckt sie beispielsweise Ihre Haftungsrisiken im Zusammenhang mit

  • Ihrer Teilnahme an Praktika;
  • Der Abhaltung von Schulpraktika, des Sport-/Turnunterrichtes;
  • Der Durchführung von Experimenten im Labor bzw. Experimentierräumen;
  • Der Teilnahme an, sowie der Leitung/Beaufsichtigung von Schüler-, Klassen- oderStudienreisen, die dem Studium dienen;
  • Der Beschädigung von Gegenständen, die von der Hochschule zu Studienzwecken zurVerfügung gestellt wurden.

In diesem Zusammenhang reguliert die Studentische Haftpflichtversicherung nicht nur einen Schaden, sondern prüft auch, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt sie für Sie ab und bietet damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.

2. Bedingungen

Es liegen dem MLP Haftpflicht-Konzept für Studenten folgende Bedingungswerke zugrunde:

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Studenten(MLP Rahmenvereinbarung)

3. Deckungssummen und Selbstbehalte

5.000.000 EURpauschal für Personen- und Sachschäden
500.000 EURfür Vermögensschäden
25.000 EURfür Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden
25.000 EURfür Schlüsselschäden
15.000 EURfür Beschädigungen von beweglichen Sachen, die von der Hochschule (Ausbildungsbetrieb) zu Studienzwecken zur Verfügung gestellt bzw. verliehen, vermietet oder verpachtet wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren

Dabei ist für einige Leistungen ein von Ihnen zu tragender Eigenanteil vorgesehen, wie z.B. bei Bearbeitungs-/ Tätigkeits- und Schlüsselschäden, sowie bei Schäden an beweglichen Sachen, die von der Hochschule (Ausbildungsbetrieb) zu Studienzwecken zur Verfügung gestellt bzw. verliehen, vermietet oder verpachtet wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren. Hier gilt je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 150 EUR als vereinbart.

Im Zusammenhang mit der Beschädigung von beweglichen Sachen gilt zudem folgendes: Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche

a) aus dem Abhandenkommen von derartigen beweglichen Sachen – auch durch Diebstahl;

b) wegen Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; versichert sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Schäden an ferngelenkten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Robotern, die als Träger von Sonden, Mess-Systemen und sonstigen Instrumenten (z.B. optische und mechanische Vorrichtungen) zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden (z.B. für die Sammlung von Daten, Analyse von Bodenproben u.Ä.), sofern sie weder einer Versicherungspflicht noch einer behördlichen Zulassungspflicht unterliegen;

c) wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung; d) wegen Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;

sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

4. Einmalbeitrag

Geltungsbereich Deutschland:35 EUR
Geltungsbereich Europa:85 EUR
Geltungsbereich weltweit:140 EUR

5. Beginn des Versicherungsschutzes und Laufzeit

Versicherungsschutz besteht für ein Jahr. Der Versicherungsschutz beginnt nach der Einzahlung des Versicherungsbeitrags am darauf folgenden Tag um 0:00 Uhr. Der Vertrag endet nach einem Versicherungsjahr automatisch. Er verlängert sich also nicht stillschweigend. Eine erneute Beantragung ist notwendig.

6. Vorgehensweise zur Beantragung

Sie gehen in die nächste MLP-Geschäftsstelle und lassen sich eine Deckungsbestätigung ausstellen und die dazugehörigen Bedingungen aushändigen.

Dann überweisen Sie den Jahresbeitrag in der jeweiligen Höhe abhängig vom Geltungsbereich unter Angabe der Versicherungsscheinnummer und der MLP-Geschäftsstellennummer auf folgendes Konto der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG:

Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE21 3305 0000 0000 9400 23
BIC: WUPSDE33
Versicherungsscheinnummer 0107 / 06 540 990 N 30

Es wird für dieses Produkt keine Versicherungspolice ausgestellt. Der Kontoauszug bzw. der vom Geldinstitut abgestempelte Einzahlungsabschnitt ist die Bestätigung für den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt nach der Einzahlung des Versicherungsbeitrags am darauf folgenden Tag um 0:00 Uhr. Eine andere Möglichkeit des Beitragseinzugs ist nicht möglich.

Bewahren Sie bitte den Kontoauszug bzw. den vom Geldinstitut abgestempelten Einzahlungsabschnitt sorgfältig auf, da dieser im Schadensfall zur Bestätigung des Versicherungsschutzes mit der Schadenmeldung in Kopie eingereicht werden muss. Die Deckungsbestätigung reicht hierzu nicht aus.

Beachten Sie bitte außerdem, dass der Versicherungsschutz ein Jahr nach Beitragszahlung ohne automatische Vertragsverlängerung endet.

7. Versicherer

Der Versicherer des MLP Haftpflicht-Konzepts für Studenten ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.

Zusammenfassung

Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei der MLP ist Grundvoraussetzung für eine Leihe.

Der Jahresbeitrag von 35€ gilt für eine Nutzung innerhalb Deutschlands.

Der Versicherungsschutz beginnt nach der Einzahlung des Versicherungsbeitrags am darauf folgenden Tag um 0:00 Uhr. 

Die Selbstbeteiligung beträgt 150€. Diebstahl ist nicht versichert.

Das ausgefüllte Formular sowie der Überweisungsbeleg sind in zweifacher Ausführung vorab oder am Tag der Leihe abzugeben.

DOWNLOADS
Versicherungsformular (PDF)
Versicherungsformular (Word)
Wie fülle ich das Versicherungsformular aus?